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Zeitpunkt des Heizmaterialkaufs und der Stromverbrauch für Brenner und Pumpe

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter frühzeitig zu Beginn der Heizperiode billigst und in großen Mengen Heizmaterial einkauft; der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, aus eigener Tasche vorzuschießen.

Fehlt ein gesonderter Stromzähler für Brenner und Pumpe der Ölheizungsanlage, so kann der Vermieter zu einer Schätzung der aufgewendeten Kosten gelangen, indem er den Stromverbrauch in der Weise berechnet, dass er die Anschlusswerte mit 24 Stunden, der Zahl der Heiztage und dem Strompreis multipliziert.


LG Berlin, 28.06.1983 - Az: 65 S 457/82


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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