Schlägt ein psychisch kranker Mieter die Wohnungseingangstür eines Nachbarmieters ein, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. Unerheblich ist hierbei der Umstand, dass die Nachbarschaft "sozial auffällig" ist.
Vorliegend hatte der Mieter die Wohnungseingangstür mit einem Holzhammer eingeschlagen. Dies ist als gravierende Verletzung der mietvertraglichen Verpflichtungen anzusehen und stört den Hausfrieden nachhaltig.
Vorliegend hatte der Mieter die Wohnungseingangstür mit einem Holzhammer eingeschlagen. Dies ist als gravierende Verletzung der mietvertraglichen Verpflichtungen anzusehen und stört den Hausfrieden nachhaltig.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


