Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.754 Anfragen

Fristlose Kündigung eines psychisch kranken Mieters wegen Einschlagens der Wohnungseingangstür eines Nachbarmieters

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Schlägt ein psychisch kranker Mieter die Wohnungseingangstür eines Nachbarmieters ein, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. Unerheblich ist hierbei der Umstand, dass die Nachbarschaft "sozial auffällig" ist.

Vorliegend hatte der Mieter die Wohnungseingangstür mit einem Holzhammer eingeschlagen. Dies ist als gravierende Verletzung der mietvertraglichen Verpflichtungen anzusehen und stört den Hausfrieden nachhaltig.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Melsungen, 07.12.2017 - Az: 4 C 325/17 (70)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant