Ein dauerhafter Ausschluss der ordentlichen Kündigung kann als Individualvereinbarung wirksam vereinbart werden.
Wie der BGH bereits entschieden hat, können die Vertragsparteien die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses im Wege der Individualvereinbarung auch für sehr lange Zeiträume ausschließen (vgl. BGH, 10.07.2013 - Az: VIII ZR 388/12; BGH, 13.10.2010 - Az: VIII ZR 98/10; BGH, 22.12.2003 - Az: VIII ZR 81/03).
Wie der BGH bereits entschieden hat, können die Vertragsparteien die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses im Wege der Individualvereinbarung auch für sehr lange Zeiträume ausschließen (vgl. BGH, 10.07.2013 - Az: VIII ZR 388/12; BGH, 13.10.2010 - Az: VIII ZR 98/10; BGH, 22.12.2003 - Az: VIII ZR 81/03).
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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