Ein dauerhafter Ausschluss der ordentlichen Kündigung kann als Individualvereinbarung wirksam vereinbart werden.
Wie der BGH bereits entschieden hat, können die Vertragsparteien die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses im Wege der Individualvereinbarung auch für sehr lange Zeiträume ausschließen (vgl. BGH, 10.07.2013 - Az: VIII ZR 388/12; BGH, 13.10.2010 - Az: VIII ZR 98/10; BGH, 22.12.2003 - Az: VIII ZR 81/03).
Wie der BGH bereits entschieden hat, können die Vertragsparteien die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses im Wege der Individualvereinbarung auch für sehr lange Zeiträume ausschließen (vgl. BGH, 10.07.2013 - Az: VIII ZR 388/12; BGH, 13.10.2010 - Az: VIII ZR 98/10; BGH, 22.12.2003 - Az: VIII ZR 81/03).
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
BGH, 08.05.2018 - Az: VIII ZR 200/17
ECLI:DE:BGH:2018:080518BVIIIZR200.17.0
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


