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Klage auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter ist nach Treu und Glauben verpflichtet, auf ein Schreiben des Vermieters, in dem dieser den Mieter unter Beifügung einer von diesem zu unterzeichnenden Duldungserklärung bittet, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich mitzuteilen, ob er den geplanten Modernisierungsmaßnahmen zustimmt, zu antworten. Reagiert er nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist, gibt er Veranlassung zu einer vom Vermieter erhobenen Duldungsklage.


KG, 16.07.2009 - Az: 8 U 77/09

ECLI:DE:KG:2009:0716.8U77.09.0A

Dr. Jens-Peter VoßPatrizia KleinMartin Becker

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