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Schadensersatzanspruch des Vermieters bei unverschuldetem Diebstahl des Hausschlüssels

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Vermieter kann die Kosten für ein neues Haustürschloss nicht als Schadensersatz verlangen, wenn der der Mieterin überlassene Haustürschlüssel bei einer Schuhanprobe in einem Geschäft gestohlen wurde. In diesem Fall kann der Mieterin eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nicht vorgeworfen werden, wenn der Schlüssel in einem Rucksack verwahrt wurde, der Rucksack neben dem Anprobestuhl gestellt und durch Fixierung eines Trageriemens am Stuhlbein noch gesichert wurde.

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AG Hamburg, 26.08.1999 - Az: 47 C 178/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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