Wusste der Vermieter bei Vertragsschluss, dass er einen Vertrag mit einer Wohngemeinschaft und nicht mit mehreren Einzelmietern geschlossen hat, so besteht bei Mietereigenschaft aller Wohngemeinschaftsmitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen. Die Mieter müssen in diesem Fall kein berechtigtes Interesse zur Auswechslung darlegen.
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LG Berlin, 19.04.2013 - Az: 65 S 377/12
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