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Jahresabrechnung bei Verwalterwechsel

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 3 WEG trifft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber ist. Scheidet der Verwalter im Laufe des Wirtschaftsjahres aus seinem Amt aus, schuldet er - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - die Jahresabrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr unabhängig davon, ob im Zeitpunkt seines Ausscheidens die Abrechnung bereits fällig war.


BGH, 16.02.2018 - Az: V ZR 89/17

ECLI:DE:BGH:2018:160218UVZR89.17.0

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