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Betrugsanzeige des Mieters als fristloser Kündigungsgrund

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die fristlose Kündigung eines Mietvertragsvertrags durch den Vermieter ist dann gerechtfertigt, wenn der Mieter gegen den Vermieter Strafanzeige erstattet, das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdacht eingestellt wird und der Mieter daraufhin Rechtsmittel gegen den Einstellungsbescheid einlegt. Dies ist eine schwere Treuepflichtverletzung und muss nicht hingenommen werden. Eine vorherige Abmahnung ist in diesem Fall entbehrlich, da es sich erwiesenermaßen bei der Angabe einer falschen Baualtersklasse durch den Vermieter nicht um einen vorsätzlichen Betrug sondern um ein ehrliches Versehen handelte.

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AG Hamburg-Altona, 30.12.2015 - Az: 319a C 83/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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