Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.543 Anfragen

Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Nachforderung von Betriebskosten für die ehemalige Wohnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Kommt es nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen bzw. -abschläge der jeweiligen Monate als tatsächliche Aufwendungen nach der Heizkostenabrechnung zu Nachforderungen bzw. Nachzahlungen, gehören solche einmalig geschuldeten Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Dies gilt zunächst grundsätzlich nur für die Übernahme der Aufwendungen für die tatsächlich konkret genutzte Wohnung, da sich der Anspruch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auf die Sicherung des Grundbedürfnisses des Wohnens bezieht, nicht also für Aufwendungen für eine ehemals bewohnte Wohnung.

Allerdings sind nach der Rechtsprechung des BSG ausnahmsweise Nachforderungen aus früheren, inzwischen beendeten Mietverhältnissen jedenfalls dann zu übernehmen, wenn der Leistungsberechtigte durchgehend seit dem Zeitraum der tatsächlichen Entstehung der Kosten bis zu dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachforderung im Leistungsbezug nach dem SGB II stand und entweder die Wohnung aufgrund einer Kostensenkungsaufforderung des Leistungsträgers aufgegeben worden ist oder eine Zusicherung hinsichtlich des Umzugs während des Leistungsbezuges vorlag. Zudem darf keine anderweitige Bedarfsdeckung eingetreten sein.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


SG Detmold, 30.11.2017 - Az: S 23 AS 1759/16

ECLI:DE:SGDT:2017:1130.S23AS1759.16.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant