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Streit um den Austausch eines Gasherdes mit einem Induktionsherd

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Austausch eines Gasherdes durch einen Induktionsherd stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht, da durch das Wegfallen einer offenen Flamme die Unfallgefahr bei Betrieb des Herdes verringert wird. Eine solche Maßnahme ist vom Mieter zu dulden.

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AG Berlin-Schöneberg, 02.11.2016 - Az: 103 C 196/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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