Der Austausch eines Gasherdes durch einen Induktionsherd stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht, da durch das Wegfallen einer offenen Flamme die Unfallgefahr bei Betrieb des Herdes verringert wird. Eine solche Maßnahme ist vom Mieter zu dulden.
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AG Berlin-Schöneberg, 02.11.2016 - Az: 103 C 196/16
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