Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.044 Anfragen

Mieter muss 20 Jahre alten Elektroherd nicht ersetzen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei Auszug des Mieters stellte der Vermieter fest, daß ein mittlerweile 20 Jahre alter Elektroherd fehlte. Daher schaffte der Vermieter einen Ersatz an und verlangte vom ehemaligen Mieter Kostenersatz.

Der Mieter war jedoch zu einer finanziellen Beteiligung nicht bereit, u.a. auch, weil er sich nicht für das Verschwinden verantwortlich sah.

Das Gericht wies die daraufhin vom Vermieter erhobene Zahlungsklage ab, da selbst dann, wenn der Mieter den Herd eigenmächtig entfernt hätte, der resultierende Schaden gem. dem Prinzip "neu für alt" zu berechnen wäre und der Restwert des mehr als 20 Jahre alten Herdes bei fast Null liegt.

Wird nämlich eine gebrauchte Sache durch eine neue ersetzt, führt dies zu einer Werterhöhung, die vom Schadensersatzanspruch abzusetzen ist. Für den vorliegenden Fall verbleibt dann allerdings kein Restwert mehr, der zu ersetzen wäre.


LG Berlin, 28.10.2005 - Az: 65 S 152/05

ECLI:DE:LGBE:2005:1028.65S152.05.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern