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Unzulässige Vorratskündigung in Form einer Eigenbedarfskündigung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für die Beurteilung, ob es sich bei einer
Eigenbedarfskündigung um eine unzulässige Vorratskündigung handelt, ist in den Fällen, in denen der Vermieter den Eigenbedarf nicht für sich selbst, sondern für eine der sonstigen in
§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genannten Personen geltend macht, auf die Vorstellungen der Bedarfsperson und nicht auf die – in der Regel allerdings identischen – Vorstellungen des Vermieters abzustellen.
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