Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.638 Anfragen

Leasingkosten für eine Heizungsanlage im Rahmen des Wärme-Contracting als Betriebskosten?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine Heizungsanlage auf Wärme-Contracting umgestellt, so sind die entstehenden Leasingkosten nicht als Betriebskosten auf laufende Mietverhältnisse umlegbar. Bei den Leasingkosten handelt es sich nicht um Betriebskosten. Lediglich Leasingkosten für Wasserzähler (§ 2 Nr. 2 der BetrKV) und der Ausstattung zur Verbrauchserfassung (§ 2 Nr. 4 a) und Nr. 5 a) BetrKV) sind umlagefähig. Die Leasingkosten für die Anschaffung einer Heizungsanlage sind dagegen nicht erfasst. Sie stellen auch keine "Kosten der Wärmelieferung" i.S.d. § 556 c BGB dar. Andernfalls würde dies zur Folge haben, dass Leasingkosten bei Umstellung der Wärmeversorgung in einem laufenden Mietverhältnis umlagefähig wären, bei einer Neuvermietung dagegen nicht.


AG Linz am Rhein, 06.10.2016 - Az: 27 C 444/16

Martin BeckerPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant