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Betriebskostenarten: Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hierzu gehören Heizungs- und Warmwasserkosten, die nicht bereits von den Kosten der Wasserversorgung, des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme oder der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen umfasst werden.

Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen sind Anlagen, bei denen Wärme für die Heizung, aber auch Wärme für Warmwasser entsteht. Die genauen Kostenanteile für Heizwärme und Warmwasser sind bei dieser Art Anlage nicht genau ermittelbar.

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Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dabei handelt es sich um Anlagen, in denen die erzeugte Wärme sowohl für die Raumheizung als auch für die Warmwasserbereitung genutzt wird.
Da die Wärme in einem Prozess für beide Zwecke entsteht, sind die genauen Kostenanteile für die Heizwärme und das Warmwasser technisch oft nicht direkt voneinander trennbar.
Die Kosten umfassen die Aufwendungen für die Wärmeerzeugung, sofern diese nicht bereits durch andere Positionen wie die allgemeine Wasserversorgung, die Reinigung oder die Wartung von Etagenheizungen abgedeckt sind.
Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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