Sofern ein Vermieter vortäuscht, umfangreiche Modernisierungsarbeiten durchführen zu wollen, um den Mieter, kann dem Mieter ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn er aufgrund dessen das Mietverhältnis kündigt.
Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich jedoch nicht daraus, dass der Vermieter die Mieter nicht auf eine sich bereits abzeichnende Verzögerung der Bauarbeiten hinweist. Eine entsprechende Informationspflicht des Vermieters bestand vorliegend nicht, da die Mieter zu diesem Zeitpunkt bereits über einen Makler ein Einfamilienhaus angemietet und die Verzögerung eines Teils der Arbeiten, die sämtlich nach dem unmittelbar bevorstehenden Auszug der Kläger stattfinden sollten, konnte daher hierfür nicht mehr von Bedeutung sein.
Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich jedoch nicht daraus, dass der Vermieter die Mieter nicht auf eine sich bereits abzeichnende Verzögerung der Bauarbeiten hinweist. Eine entsprechende Informationspflicht des Vermieters bestand vorliegend nicht, da die Mieter zu diesem Zeitpunkt bereits über einen Makler ein Einfamilienhaus angemietet und die Verzögerung eines Teils der Arbeiten, die sämtlich nach dem unmittelbar bevorstehenden Auszug der Kläger stattfinden sollten, konnte daher hierfür nicht mehr von Bedeutung sein.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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