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Filesharing eines WG-Untermieters - Hauptmieter haftet nicht!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bietet in einer WG ein Untermieter über P2P-Programme Musiktitel an, so haftet der nicht mehr in der Wohnung wohnende Hauptmieter und Anschlussinhaber nicht für diese Urheberrechtsverletzung. In diesem Fall besteht weder eine Täterschaft noch eine Teilnahme an der Urheberrechtsverletzung.

Der Hauptmieter ist auch nicht zur Prüfung oder Kontrolle verpflichtet, es ergibt sich keine Aufsichtspflicht gegenüber dem Untermieter aus dem Untermietverhältnis. Ebenso scheidet ein Schadenersatzanspruch wegen Haftung als Haushaltsvorstand aus.


LG Köln, 14.03.2013 - Az: 14 O 320/12

ECLI:DE:LGK:2013:0314.14O320.12.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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