Bietet in einer WG ein Untermieter über P2P-Programme Musiktitel an, so haftet der nicht mehr in der Wohnung wohnende Hauptmieter und Anschlussinhaber nicht für diese Urheberrechtsverletzung. In diesem Fall besteht weder eine Täterschaft noch eine Teilnahme an der Urheberrechtsverletzung.
Der Hauptmieter ist auch nicht zur Prüfung oder Kontrolle verpflichtet, es ergibt sich keine Aufsichtspflicht gegenüber dem Untermieter aus dem Untermietverhältnis. Ebenso scheidet ein Schadenersatzanspruch wegen Haftung als Haushaltsvorstand aus.
Der Hauptmieter ist auch nicht zur Prüfung oder Kontrolle verpflichtet, es ergibt sich keine Aufsichtspflicht gegenüber dem Untermieter aus dem Untermietverhältnis. Ebenso scheidet ein Schadenersatzanspruch wegen Haftung als Haushaltsvorstand aus.
LG Köln, 14.03.2013 - Az: 14 O 320/12
ECLI:DE:LGK:2013:0314.14O320.12.00
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