Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.534 Anfragen

Filesharing: Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bei mehreren bekannten Verletzungszeitpunkten

Urheberrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn der Inhaber eines Internetanschlusses nachweist, dass auch andere Personen Zugang zu seinem Anschluss hatten und als Täter einer Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen, genügt er seiner sekundären Darlegungslast. Hierdurch wird die Vermutung seiner Täterschaft entkräftet, sodass der Anspruchsteller den konkreten Nachweis der Täterschaft erbringen muss.

Im vorliegenden Fall konnte der Beklagte durch Befragung seiner Mitbewohner glaubhaft machen, dass keiner von ihnen das Filmwerk zum Download bereitgestellt hatte. Da der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast damit ausreichend nachgekommen ist und die Klägerin keinen hinreichenden Tatnachweis erbringen konnte, wurde die Klage abgewiesen.


AG München, 04.11.2016 - Az: 224 C 11869/16

ECLI:DE:AGMUENC:2016:1104.224C11869.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant