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Säumiger Mieter - Verwalter haftet bei Untätigkeit

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Es ist Aufgabe des Hausverwalters den Eigentümer im Falle eines säumigen Mieters zeitnah entsprechend zu unterrichten und ggf. die Kündigung auszusprechen. Unterlässt der Verwalter dies, so macht er sich gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.

Im vorliegenden Fall wurde die Kündigung erst nach 11 Monaten vom Verwalter ausgesprochen, der Vermieter war erst 10 Monate nach dem Zahlungsstopp des Mieters entsprechend informiert worden. Da der Mieter insolvent war, forderte der Vermieter vom Verwalter Schadensersatz in Höhe der entgangenen Mieten und der Verwaltervergütung für den fraglichen Zeitraum.

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Birgül D., Mannheim