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Keine Bearbeitungsgebühr für den Mietvertrag in Höhe einer Monatsmiete!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Abrede über die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr kann wegen wucherischer Überhöhung nichtig sein. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe einer Monatsmiete ist unwirksam.


AG Neuss, 16.09.1994 - Az: 32 C 241/94

Patrizia KleinDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut