Die Abrede über die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr kann wegen wucherischer Überhöhung nichtig sein. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe einer Monatsmiete ist unwirksam.
AG Neuss, 16.09.1994 - Az: 32 C 241/94
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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