Keine Bearbeitungsgebühr für den Mietvertrag in Höhe einer Monatsmiete!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Abrede über die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr kann wegen wucherischer Überhöhung nichtig sein. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe einer Monatsmiete ist unwirksam.
AG Neuss, 16.09.1994 - Az: 32 C 241/94
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