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Keine Bearbeitungsgebühr für den Mietvertrag in Höhe einer Monatsmiete!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Abrede über die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr kann wegen wucherischer Überhöhung nichtig sein. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe einer Monatsmiete ist unwirksam.


AG Neuss, 16.09.1994 - Az: 32 C 241/94


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
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