Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.898 Anfragen

Jahresabrechnung unter Vorbehalt?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Genehmigen die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung unter dem Vorbehalt nachträglicher Änderungen, so widerspricht dies ordnungsgemäßer Verwaltung. Der Abrechnungsbeschluss kann daher angefochten werden. Bei einer solchen Vorgehensweise besteht das Risiko, dass der Verwalter die Änderungen nicht korrekt vornimmt, die Eigentümer die Abrechnung aber nicht mehr anfechten können, wenn das Versammlungsprotokoll mit der geänderten Jahresabrechnung den Eigentümern erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist übersandt wird.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin