Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Kostentragungspflicht muss klar erkennbar sein

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Verwalter eine Ausgabe aus Mitteln der WEG getätigt, so entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung, einem Miteigentümer diese Kosten in der Jahresabrechnung allein aufzuerlegen, wenn der betreffende Eigentümer offensichtlich für diese Kosten alleine haftet (z.B. weil ein Titel vorliegt, nach dem die Erstattungspflicht festgestellt ist). Sofern die Erstattungsansprüche zweifelhaft sind, so muss die Gemeinschaft für den betroffenen Wohnungseigentümer nachvollziehbar und nachprüfbar darlegen, auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage sie ihre Forderung erhebt. Grund und Höhe der Forderung müssen zweifelsfrei erkennbar sein. Fehlt es hieran, kann der betreffende Eigentümer die Einzelabrechnungen schon deshalb anfechten.


OLG Hamm, 25.08.2009 - Az: I-15 Wx 16/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant