Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.417 Anfragen

Verwalterbestellung - grundsätzlich über drei Jahre?

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Es verstößt nicht gegen das Gesetz oder die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn beschlossen wird, dass der grundsätzliche Bestellungszeitraum eines Verwalters drei Jahre beträgt ("Die Eigentümer bestimmen einstimmig, dass der grundsätzliche Bestellungszeitraum eines Verwalters 3 Jahre beträgt.").

Dieser Eigentümerbeschluss ist keine strikte Bindung für künftige Bestellungen.

Nichtig sind gemäß §§ 26 Abs. 1 Satz 4, 20 Abs. 2 WEG; 134 BGB Vereinbarungen oder Beschlüsse, die die freie Auswahl des Verwalters unmittelbar, etwa durch Statuierung der Verpflichtung, einen bestimmten Verwalter zu bestellen oder mittelbar durch Festlegung bestimmter Bedingungen der Bestellung oder des Verwaltervertrages einengen. Dies gilt auch für Beschlüsse, die eine bestimmte Dauer für jede Bestellung verbindlich festlegen, da den Wohnungseigentümern die Möglichkeit genommen wird, einen Verwalter auf fünf Jahre oder auf eine kürzere oder längere als die festgelegte Dauer zu verpflichten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - Az: I-3 Wx 118/07

ECLI:DE:OLGD:2007:0914.I3WX118.07.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant