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Wasserschaden - Eigentümer muss den Schadenszeitpunkt beweisen können!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern eine Wohngebäudeversicherung für einen Wasserschaden in Anspruch genommen werden soll, ist es erforderlich, dass der Eigentümer beweisen kann, dass bei Entstehung des Schadens bereits ein Versicherungsschutz bestand. Ist der Schadenszeitpunkt unklar, so geht dies zu Lasten des Eigentümers.

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Thomas Heinrichs, Bräunlingen