Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.788 Anfragen

Sondernutzungsfläche - nicht für mobile Schwimmbecken!

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Eine Sondernutzungsfläche kann von Wohnungseigentümern nicht beliebig genutzt werden.

So fühlte sich im vorliegenden Fall ein Miteigentümer durch ein mobiles Schwimmbecken mit einem Durchmesser von 3,5m beeinträchtigt und verlangte dessen Beseitigung.

Das Gericht hat einen Anspruch gem. §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG, § 1004 BGB auf Unterlassung des Aufstellens eines Schwimmbeckens auf der Sondernutzungsfläche bejaht.

Jeder Wohnungseigentümer kann gemäß §§ 15 Abs. 3 WEG einen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen und, soweit sich die Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht.

In Verbindung mit § 14 Nr. 1 WEG steht ihm ein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Miteigentümer zu, soweit dieser von dem gemeinschaftlichen Eigentum in der Weise Gebrauch macht, dass dem anderen Wohnungseigentümer, über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus, ein Nachteil erwächst.

Unter einem Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; ein Nachteil kann auch in einer Änderung des optischen Gesamteindrucks bestehen.

Die Feststellung, ob ein Nachteil gegeben ist, liegt weitgehend auf dem Gebiet tatrichterlicher Würdigung. Diese kann vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht.

Das Landgericht hat auf dieser Grundlage festgestellt, dass mit dem mobilen Schwimmbecken mit einem Durchmesser von 3,5 Metern und einer Höhe von ca. 90 Zentimetern objektiv eine optisch nachteilige Veränderung der Wohnanlage verbunden ist, weil zum Einen der Garten sein Erscheinungsbild als Garten verliert und stärker die Züge eines Spielplatzes bekommt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


KG, 19.06.2007 - Az: 24 W 5/07

ECLI:DE:KG:2007:0619.24W5.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe