Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.412 Anfragen

Wohnungsschäden - Wer zahlt den Sachverständigen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wurde mittels Gutachten festgestellt, daß Wohnungsschäden (hier: mangelnde Erwärmung des Heizkörpers im Bad eines Eigentümers) ihre Ursache keinesfalls im Gemeinschaftseigentum haben, so müssen weitere Sachverständigenkosten zur genauen Ursachenermittlung der Schäden im Rahmen des Sondereigentums des betroffenen Eigentümers nicht von der Gemeinschaft getragen werden.

Es ist allein Aufgabe des betroffenen Eigentümers, die genaue Ursache des Schadens zu finden und den Schaden zu beheben.

Vorliegend war in der Gemeinschaftsordnung klar und deutlich festlegt: Sondereigentum sind die Vor- und Rücklaufleitungen und die Heizkörper der Zentralheizung von der Anschlussstelle an die gemeinsame Steig- bzw. Fallleitung an.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut