Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.405 Anfragen

Wohnungsschäden - Wer zahlt den Sachverständigen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wurde mittels Gutachten festgestellt, daß Wohnungsschäden (hier: mangelnde Erwärmung des Heizkörpers im Bad eines Eigentümers) ihre Ursache keinesfalls im Gemeinschaftseigentum haben, so müssen weitere Sachverständigenkosten zur genauen Ursachenermittlung der Schäden im Rahmen des Sondereigentums des betroffenen Eigentümers nicht von der Gemeinschaft getragen werden.

Es ist allein Aufgabe des betroffenen Eigentümers, die genaue Ursache des Schadens zu finden und den Schaden zu beheben.

Vorliegend war in der Gemeinschaftsordnung klar und deutlich festlegt: Sondereigentum sind die Vor- und Rücklaufleitungen und die Heizkörper der Zentralheizung von der Anschlussstelle an die gemeinsame Steig- bzw. Fallleitung an.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Köln, 27.06.2003 - Az: 16 Wx 142/2003, 16 Wx 142/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn