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Auf Mängel (hier: Schimmel) ist bei Wohnungsverkauf hinzuweisen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn ein Haftungsausschluss vereinbart wird, muss ein Wohnungsverkäufer darauf hinweisen, dass in der Wohnung gut 2 Jahre lang Schimmelbefall auftrat.

Wird dieser Mangel verschwiegen, so kann der Kaufvertrag wegen Arglist angefochten werden.


LG München I, 20.11.2003 - Az: 26 O 12901/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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