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Wenn der Mieter airbnb nutzt, muss vor der Kündigung abgemahnt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vermietet ein Wohnungsmieter die Wohnung über airbnb an Touristen, so muss der Vermieter zunächst eine (erfolglose) Abmahnung aussprechen, ehe wegen unbefugter entgeltlicher Gebrauchsüberlassung eine außerordentlich bzw. ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen kann.
Der Vermieter kann vor einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nur dann von einer Abmahnung absehen, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder aber besondere Gründe unter Berücksichtigung der Interessenabwägung vorliegen (§ 543 BGB).

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LG Berlin, 27.07.2016 - Az: 67 S 154/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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