Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.008 Anfragen

Wenn der Mieter airbnb nutzt, muss vor der Kündigung abgemahnt werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vermietet ein Wohnungsmieter die Wohnung über airbnb an Touristen, so muss der Vermieter zunächst eine (erfolglose) Abmahnung aussprechen, ehe wegen unbefugter entgeltlicher Gebrauchsüberlassung eine außerordentlich bzw. ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen kann.
Der Vermieter kann vor einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nur dann von einer Abmahnung absehen, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder aber besondere Gründe unter Berücksichtigung der Interessenabwägung vorliegen (§ 543 BGB).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Rochus SchmitzAlexandra KlimatosDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant