Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.985 Anfragen

Wenn der Vormieter nicht rechtzeitig auszieht ...

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern der Vormieter nicht rechtzeitig aus der Wohnung auszieht obwohl das Mietverhältnis beendet wurde, so hat der (neue) Mieter keine rechtlichen Möglichkeiten gegen den Vormieter.

Er kann aber vom Mietvertrag zurückzutreten und den Vermieter auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Der Vermieter kann dann seinerseits den Vormieter in Regress nehmen.


AG Frankfurt/Main, 06.11.2009 - Az: 33 C 457/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern