Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.114 Anfragen
Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters beginnt mit Rückgabe
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag erst später endet.
BGH, 15.03.2006 - Az: VIII ZR 123/05
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...