Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.862 Anfragen
Vermieter muß Mängel beseitigen dürfen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Will ein Mieter sein Mietverhältnis aufgrund von Mängelnfristlos kündigen, so ist dem Vermieter die Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.
Vorliegend hatte der Vermieter eine Fachfirma aufgrund eines Schimmelbefalls der Küche kontaktiert, die Mieter kündigten jedoch fristlos, anstatt einen Termin zur Beseitigung mit der Firma auszumachen und weigerten sich, den Mietzins bis zum Termin der ordentlichen Kündigung zu begleichen.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.