Muß bei Mietaufhebung Ersatzwohnraum nachgewiesen werden?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Soll durch eine Gemeinde ein Mietverhältnis gem. §182 Abs. 1 BauGB aufgehoben werden, so ist Voraussetzung, daß ein angemessener Ersatzwohnraum für den vorgesehenen Umzugstermin