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Muß bei Mietaufhebung Ersatzwohnraum nachgewiesen werden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll durch eine Gemeinde ein Mietverhältnis gem. §182 Abs. 1 BauGB aufgehoben werden, so ist Voraussetzung, daß ein angemessener Ersatzwohnraum für den vorgesehenen Umzugstermin

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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