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Ersatzansprüche des Vermieters gegen einen durch Baulärm störenden Nachbarn nach Mietminderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Mieter einer Eigentumswohnung die Miete berechtigt wegen Lärmimmissionen infolge von Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück (hier: um 20%) gemindert, hat der Eigentümer des Nachbargrundstücks die über die Zumutbarkeitsgrenze (hier: 6%) hinausgehende Mietzinsminderung auszugleichen.

Bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit des Ertragsverlustes für den Vermieter ist darauf abzustellen, ob das Mietgrundstück bzw die vermietete Eigentumswohnung noch wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Zumutbarkeitsgrenze orientiert sich an der durchschnittlichen Nettorendite bei der Wohnungsvermietung.

Die Kosten eines gegen den mindernden Mieter geführten Prozesses kann der Vermieter nicht von dem Störer/Grundstücksnachbarn ersetzt verlangen.


LG Hamburg, 03.12.1998 - Az: 327 S 97/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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