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Hausbesichtigung am Samstag muss vom Verwalter akzeptiert werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Begehrt der Hausverwalter die Wohnung eines Mieters zu besichtigen und schlägt der Mieter als Termin den Samstag vor, weil er während der Woche aus beruflichen Gründen keine Zeit hat, so muss der Vermieter diesen Termin akzeptieren, da der Samstag ein gewöhnlicher Werktag ist - auch dann, wenn der Hausverwalter am Termin teilnehmen soll. Denn der Vermieter hat bei Besichtungsterminen Rücksicht auf die Belange des Mieters zu nehmen und muss insbesondere dessen Berufstätigkeit beachten.


AG Köln, 27.09.2000 - Az: 207 C 213/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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