Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.399 Anfragen

Keine Getränkekisten in der Tiefgarage!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Mieter sind nicht berechtigt, Getränkekisten auf dem gemieteten, offen zugänglichen Tiefgaragenstellplatz zu lagern. Dieser Platz ist nur für Fahrzeuge und Zubehör vorgesehen. Das Lagern anderer Gegenstände ist geschlossenen Räumen vorbehalten und wäre damit auf dem Stellplatz ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache. Nur dann, wenn mietvertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Mieter berechtigt, dort auch andere Gegenstände zu lagern.

Weiterhin hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran, dass das Abstellen von Gegenständen unterlassen, um Brandgefahren zu vermeiden. Denn auch wenn Getränkekisten hier ein eher geringes Risiko darstellen, hat das reine Abstellen bereits einen Vorbildcharakter, so dass anzunehmen ist, dass andere Mieter ebenfalls anfangen würden, diverse Gegenstände zu lagern. Auch die von solchen Ablagestätten ausgehende optische Beeinträchtigung muss der Vermieter nicht hinnehmen.

Das Gericht konnte auch nicht erkennen, dass es den Mietern unzumutbar wäre, die Getränkekisten im Keller oder in der Wohnung abzustellen und dann bei Bedarf einzelne Flaschen zum Auto zu bringen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klägerin hat gegen die Beklagten einen Anspruch aus § 541 BGB auf Unterlassung des Abstellens von anderen Gegenständen als Kraftfahrzeugen und Fahrrädern nebst Zubehör in der Tiefgarage, insbesondere besteht ein Anspruch auf Unterlassung der dortigen Lagerung von Getränkekisten.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.399 Beratungsanfragen

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki