Auch wenn sich an der Fassade des Gebäudes ein Wärmedämmverbundsystem befindet, so ist dies kein triftiger Grund dafür, dem Mieter die Erlaubnis zur Installation einer Markise zu versagen, nachdem die bisherige Markise bei Sanierungsarbeiten entfernt wurde.
Die Installation der Markise ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt und somit vom Vermieter zu dulden.
Die Markise ist dann aber so anzubringen, dass das Wärmedämmverbundsystem nicht oder nur geringfügig beschädigt wird und hierdurch allenfalls ein geringer Wärmeverlust zu befürchten ist.
AG Hamburg-Barmbek, 30.11.2011 - Az: 820 C 79/11
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