Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.531 Anfragen

Hat ein Mieter Anspruch auf eine Markise?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn sich an der Fassade des Gebäudes ein Wärmedämmverbundsystem befindet, so ist dies kein triftiger Grund dafür, dem Mieter die Erlaubnis zur Installation einer Markise zu versagen, nachdem die bisherige Markise bei Sanierungsarbeiten entfernt wurde.

Die Installation der Markise ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt und somit vom Vermieter zu dulden.

Die Markise ist dann aber so anzubringen, dass das Wärmedämmverbundsystem nicht oder nur geringfügig beschädigt wird und hierdurch allenfalls ein geringer Wärmeverlust zu befürchten ist.


AG Hamburg-Barmbek, 30.11.2011 - Az: 820 C 79/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant
Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant