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Kautionszahlung ist vom Mieter nachzuweisen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Streitfall muß der Mieter beweisen, daß die zurückgeforderte Kaution auch tatsächlich geleistet wurde. Dies kann mittels Quittungen, Überweisungsbelegen etc. erfolgen.


AG Hamburg-Barmbek, 25.07.2005 - Az: 812 C 322/03

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