Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.825 Anfragen

Erstattungsfähigkeit von Unfallschäden nach der Veräußerung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden ging es um einen Unfallschaden, der erst nach Verkauf des reparierten Unfallfahrzeugs auftrat. Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass auch solche Fälle vom Schadensersatzanspruch des Unfalles umfasst sind.

Die vorliegend geltend gemachten Kosten für die Reparatur der Antriebswelle stellen eine sogenannte Schadenserweiterung dar. Der Schaden an der Antriebswelle beruhte auf dem streitgegenständlichen Unfall. Der Sachverständige hat nachvollziehbar dargelegt, dass die Beschädigung der Antriebswelle mit hoher Wahrscheinlichkeit bei dem Unfall eingetreten ist.

Auf die Weiterveräußerung respektive die Inzahlunggabe des beschädigten oder instandgesetzten Fahrzeugs kommt es nicht an. Auch wenn der ehemalige Eigentümer das Fahrzeug weitergenutzt hätte, stünde ihm der erweiterte Schadensersatz zu. Danach ist er auch nach einer Weiterveräußerung nicht anders zu stellen, als hätte er das Fahrzeug selbst genutzt.


AG Hamburg-Barmbek, 19.02.2016 - Az: 821 C 228/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.825 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...

Verifizierter Mandant