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Auch Vermieter darf nicht einfach Fahrrad eines Mieters entfernen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter darf Fahrräder von Mietern nicht ohne Rückfrage aus dem Keller entfernen. Dies gilt auch dann, wenn Wartungsarbeiten anstehen. Der Umstand, daß das Fahrrad

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AG Hamburg-Barmbek, 24.04.2007 - Az: 820 C 62/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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