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Waschmaschine in der Wohnung kann nicht einfach so verboten werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache umfasst grundsätzlich auch das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung und kann deshalb nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes vom Vermieter untersagt werden.

Eine Regelung in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die dieses untersagt und eine Zustimmung des Vermieters erfordert, ändert hier dran nichts Wesentliches.

Der Vermieter muss nämlich seine Zustimmung erteilen, wenn schwerwiegende Gründe nicht dagegen sprechen.

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Antje , Karlsruhe