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Treppenhaus ist kein Raucherplatz!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wird ein Treppenhaus zum Rauchen aufgesucht und dort auch verweilt, so liegt eine zweckbestimmungswidrige Nutzung des Treppenhauses vor, die die übrigen Wohnungseigentümer bzw. Hausbewohner in ihren Rechten beeinträchtigt. Daher kann das Rauchen auch per einstweiliger Verfügung untersagt werden (unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft).
Selbst bei geöffnetem Fenster ist es unvermeidlich, dass Rauch im Treppenhaus verbleibt und auf den als Trockenboden genutzten Dachboden zieht. Es genügt, wenn sich ein Bewohner durch das Rauchen beeinträchtigt fühlt, insbesondere weil der Betroffene ausführte, er gehe aus Rücksicht auf seine Frau zum Rauchen ins Treppenhaus. Wenn diese so sehr durch das Rauchen beeinträchtigt wird, ist nicht ersichtlich, warum die übrigen Bewohner des Hauses im Treppenhaus durch das Rauchen nicht beeinträchtigt sein können. Somit bewegt sich das Rauchen im Treppenhaus nicht mehr im Rahmen der normalen Nutzung des Treppenhauses und ist auf Antrag zu untersagen.
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