Die Verpflichtung des Vermieters, vor dem Haus Schnee zu räumen und bei Bedarf zu streuen kann mietvertraglich auf den Mieter abgewälzt werden.
Dies gilt auch dann, wenn die eigentliche Abwälzung in der Hausordnung erfolgt und der Mietvertrag auf diese verweist.
Als Mieter ist dies ohnehin insbesondere dann zu erwarten, wenn der Vermieter eine Vielzahl von Wohnungen hält und die Wahrnehmung des Winterdienstes durch den Vermieter nicht zu erwarten ist.
Im Fall der Abwälzung trifft den Vermieter nur noch eine Kontroll- und Überwachungspflicht ob der Mieter bzw. Hauswart die vertraglich übernommenen Sicherungsmaßnahmen tatsächlich durchführt.
LG Karlsruhe, 30.05.2006 - Az: 2 O 324/06
ECLI:DE:LGKARLS:2006:0530.2O324.06.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...