Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.546 Anfragen

Hat Lärm auch bei Kinderlärm Grenzen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 14 Minuten

Nach Ansicht des Gerichts ist die Toleranzgrenze für Kinderlärm überschritten, wenn der Lärm nicht mehr sozialadäquat ist und zudem den Eltern eine schuldhafte Aufsichtspflichts- oder Pflichtverletzung anzulasten ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die von der Vermieterin ausgesprochene fristlose Kündigung vom 22.11.1999 wegen Störung des Hausfriedens gem. § 554 a BGB ist unbegründet und führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses.

Nach dem Ergebnis der in erster Instanz durchgeführten Beweisaufnahme und dem Vortrag der Vermieterin kann den Mietern eine Störung des Hausfriedens als schuldhafte Pflichtverletzung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietvertrages nicht vorgeworfen werden.

Die Vermieterin stützt ihre Kündigung auf die Verursachung von Lärm im Treppenflur beim Verlassen der Wohnung oder Rückkehr in dieselbe verursacht durch die Kinder der Mieter, lautes Herumspringen und Herumtrampeln des Sohnes in der Wohnung, zu lautes Heraufziehen und Herunterlassen der Rollläden, zu laute schleifende Geräusche verursacht durch den Staubsauger sowie ständiges Pendeln zwischen den beiden Wohnungen im zweiten Obergeschoss unter jeweiligem Auslösen des Treppenlichtschalters mit erhöhtem Strombedarf zu Lasten der Allgemeinheit.

Diese von der Vermieterin aufgeführten behaupteten Lärmbelästigungen können nicht als so gravierend angesehen werden, dass sie eine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens rechtfertigen würden.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Bad Kreuznach, 03.07.2001 - Az: 1 S 21/01

ECLI:DE:LGBDKRE:2001:0703.1S21.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant