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Spedition in Mischgebiet - Lärm muss nachts reduziert werden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Befindet sich eine Spedition in gemischten Gewerbe- und Wohngebieten in Hessen, so ist sie verpflichtet, den nächtlichen Lärm deutlich zu reduzieren. Dabei ist es unerheblich, ob bei geschlossenem Fenster die Lärmbeeinträchtigungen erträglich ist. Die übliche Nutzung des Eigentums muss den Bewohnern ermöglicht werden.

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