Eine Parabolantenne zum Empfang von Satelliten-Fernsehen darf von Mietern auf dem Balkon der Wohnung aufgestellt werden, sofern diese nicht am Mauerwerk befestigt ist, sondern auf einem Ständer steht.
Im zu entscheidenden Fall sah der Vermieter in der Parabolantenne eine Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks. Daher sei eine Genehmigung notwendig. Dem wurde seitens der Mieter entgegengebracht, daß die Parabolantenne in Größe und Aussehen mit einem Sonnenschirm vergleichbar sei. Darüber hinaus sei die Bausubstanz nicht verletzt und somit keine Eigentumsrechte berührt.
Im zu entscheidenden Fall sah der Vermieter in der Parabolantenne eine Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks. Daher sei eine Genehmigung notwendig. Dem wurde seitens der Mieter entgegengebracht, daß die Parabolantenne in Größe und Aussehen mit einem Sonnenschirm vergleichbar sei. Darüber hinaus sei die Bausubstanz nicht verletzt und somit keine Eigentumsrechte berührt.
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LG München I, 14.08.2003 - Az: 31 S 7699/03
ECLI:DE:LGMUEN1:2003:0814.31S7699.03.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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