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Minderung, weil Kinderwagen im Hausflur steht?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Kinderwagen im Hausflur - genauer im Bereich von Haus- und Kellertür - abgestellt, so ist dies keine Beeinträchtigung der übrigen Mietparteien. Dies gilt auch dann, wenn hierdurch der freie Kellerzugang nicht kontinuierlich

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AG Minden, 24.06.2003 - Az: 19 C 324/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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