Die Geschwindigkeitsmessung unter Verwendung des Messgerätes PoliScan Speed ist ein so genanntes standardisiertes Messverfahren. Unter diesem Begriff ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind.
Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem PoliScan Speed-Verfahren handelt es sich um ein auf der Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung arbeitendes Messverfahren. Die Bauart ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen.
Durch die bei der Eichung vorgenommene messtechnische Prüfung ist gewährleistet, dass die für den Betrieb des Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerätes zulässigen Fehlergrenzen eingehalten werden, wenn das Gerät entsprechend der zugehörigen Bedienungsanleitung verwendet wird.
Die mangelnde Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes begründet keine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses.
Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem PoliScan Speed-Verfahren handelt es sich um ein auf der Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung arbeitendes Messverfahren. Die Bauart ist von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen.
Durch die bei der Eichung vorgenommene messtechnische Prüfung ist gewährleistet, dass die für den Betrieb des Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerätes zulässigen Fehlergrenzen eingehalten werden, wenn das Gerät entsprechend der zugehörigen Bedienungsanleitung verwendet wird.
Die mangelnde Kenntnis der genauen Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgerätes begründet keine rechtliche Unverwertbarkeit des Messergebnisses.
AG Minden, 13.12.2018 - Az: 15 OWi - 502 Js 1182/18 - 219/18
ECLI:DE:AGMI1:2018:1213.15OWI502JS1182.18.00
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