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Muss der Mieter auch nicht vertraglich festgelegte Posten der Nebenkosten bezahlen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn einige Positionen der Betriebskosten tatsächlich nicht anfallen, ist es bei formularmäßiger Umlage der Betriebskosten auf den Mieter nicht notwendig, die im Vertrag formularmäßig aufgezählten Positionen anzukreuzen.

Durch die jahrelange Zahlung der Betriebskosten besteht eine konkludente Vereinbarung, sodass der Mieter zur Zahlung verpflichtet ist.


AG Minden - Az: 19 C 368/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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