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Betrunkener Mieter randaliert - Fristlose Kündigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Randaliert ein betrunkener Mieter im Hausflur und uriniert dieser darüber hinaus ins Treppenhaus, so ist eine fristlose Kündigung durch den Vermieter gerechtfertigt.

Ein Verschulden wird seit der Neufassung des BGB nicht mehr zwingend vorausgesetzt.

Hinweis: Bestätigt durch LG Bielefeld - Az: 22 S 148/01


AG Minden - Az: 20 C 588/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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