- Mietrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.412 Anfragen
Wenn der Mieter Schimmel verursacht...
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kann nach einem Sachverständigengutachten festgestellt werden, daß feuchtigkeitsrelevante Baumängel nicht vorliegen, kann nur das Verhalten des Mieters für Feuchtigkeit und Schimmel ursächlich sein. Insbesondere Schimmel, der auftritt, wenn Fenster dauerhaft in Kippstellung gelassen werden, ist ein Indiz hierfür. Die dauerhafte Kippstellung ist kein ordnungsgemäßes Lüften. In einem solchen Fall obliegt es den Mieter, ein vertragsgerechtes Verhalten zu beweisen. Darüber hinaus stellen Feuchtigkeitserscheinungen, die durch den Mieter selbst verursacht werden, keinen Mietminderungsgrund dar.
Bestätigt durch LG Bielefeld - Az: 22 S 95/02
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.412 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant