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Schäden an allein dem Mieter zugänglichen Gegenständen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Tritt ein Schaden an der Mietsache innerhalb der Mieträume auf und wird ein Gegenstand, zu dem nur der Mieter Zugang hat, beschädigt, so wird die Beweislast umgekehrt.

Der Mieter muss also nachweisen, dass der Schaden nicht von ihm verursacht wurde.


AG Minden - Az: 19 C 687/91

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